Flug verspätet? Sie könnten Anspruch auf Entschädigung in der EU & Serbien haben

Fliegen kann aufregend sein—aber Verspätungen können eine Reise schnell zu einer stressigen Erfahrung machen. Die gute Nachricht? Wenn Ihr Flug erheblich verspätet war, haben Sie möglicherweise das Recht, Entschädigung zu beanspruchen.

Unter der Europäischen Verordnung EC 261, die in der EU und Serbien gilt, haben Passagiere, die 3 oder mehr Stunden zu spät an ihrem Ziel ankommen, möglicherweise Anspruch auf bis zu €600, abhängig von der Flugentfernung und den Umständen.

Air Fair Pay ist hier, um Ihnen zu helfen, Ihre Rechte zu verstehen und den Prozess der Beantragung dessen zu übernehmen, was Ihnen rechtmäßig zusteht. Wenn Ihr Flug verspätet war, prüfen Sie heute Ihre Berechtigung.


Was Sie über Flugverspätungsentschädigung in der EU & Serbien wissen sollten

Unter der Europäischen Verordnung EC 261 sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagiere für erhebliche Flugverspätungen zu entschädigen, wenn die Verspätung unter der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Diese Verordnung schützt Ihre Rechte als Passagier, der zu, von oder innerhalb der EU reist, sowie auf Flügen nach und von Serbien.

Entschädigung kann für Verspätungen beansprucht werden, die dazu führen, dass Sie 3 oder mehr Stunden zu spät an Ihrem endgültigen Ziel ankommen, wobei die Beträge je nach Flugentfernung variieren.

Unser Team bei Air Fair Pay vereinfacht den Prozess und bietet eine kostenlose Berechtigungsprüfung und einen erfolgsbasierten Service, um Ihnen bei der Sicherung Ihrer Entschädigung zu helfen.


Wie man Entschädigung unter der EU-Verordnung EC 261 in EU & Serbien beansprucht

Unter der EU-Verordnung EC 261, die in der EU und Serbien gilt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu €600 Entschädigung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Verordnung existiert, um Passagiere zu schützen, wenn Verspätungen die Schuld der Fluggesellschaft sind.

Sie könnten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn:

  • Ihr Flug mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem endgültigen Ziel ankam
  • Ihr Flug von einem EU- oder serbischen Flughafen abflog, oder in der EU/Serbien mit einer EU-basierten Fluggesellschaft ankam
  • Sie pünktlich eingecheckt haben (normalerweise mindestens 45 Minuten vor Abflug)
  • Die Verspätung in den letzten 3 Jahren aufgetreten ist
  • Die Verspätung von der Fluggesellschaft verursacht wurde (z.B. operative oder technische Probleme—nicht außergewöhnliche Umstände)

Wichtig: Das Erhalten einer Mahlzeit, Erfrischung oder eines Gutscheins von der Fluggesellschaft beeinflusst Ihr Recht nicht, Barentschädigung zu beanspruchen.


Welche Entschädigung können Sie für einen verspäteten Flug erhalten?

Wie viel Entschädigung sollten Sie für Flugverspätung erhalten?

Bei Flügen, die unter das EU-Recht EC 261 fallen, löst eine Verspätung von mehr als 3 Stunden automatisch Ihren Anspruch auf Entschädigung aufgrund der durch den verspäteten Flug verursachten Unannehmlichkeiten aus.

Der genaue Betrag Ihrer berechtigten Flugverspätungsentschädigung hängt von mehreren Faktoren ab, hauptsächlich der Dauer Ihrer Verspätung und der Entfernung Ihres Fluges.

Betreuungsrecht: Was Sie neben der EU-Flugverspätungsentschädigung erhalten können

Wenn Sie darauf warten, dass die Fluggesellschaft Sie wieder auf den Weg zu Ihrem Ziel bringt, besagt das europäische Recht EC 261, dass Sie Anspruch auf einige Grundlegendes haben, abhängig von Ihren Flugdetails.

Der Beförderer muss Ihnen während der Verspätung Mahlzeiten und Erfrischungen sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln bereitstellen, einschließlich zwei Telefonanrufe, Telex- oder Faxnachrichten und E-Mails.

Wenn eine Übernachtung erforderlich ist, müssen sie Ihnen ein Hotelzimmer und Transport von und zum Flughafen bereitstellen.


Welche Flüge sind für Entschädigung berechtigt?

Gilt EC 261 für alle verspäteten Flüge?

Nicht alle Flüge sind abgedeckt—aber viele sind es, sogar über die Grenzen der Europäischen Union hinaus.

EC 261 deckt ab:

  • Alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU oder Serbien abfliegen, unabhängig von der Herkunft der Fluggesellschaft.
  • Flüge, die in der EU oder Serbien aus einem Nicht-EU-Land ankommen, solange die Fluggesellschaft in der EU ansässig ist.

Zusätzlich zu den 27 EU-Mitgliedstaaten gilt EC 261 auch für:

  • Serbien (durch nationale Gesetze, die EU-Verordnungen übernehmen)
  • Island
  • Norwegen
  • EU-Gebiete in äußerster Randlage, einschließlich:
    • Französisch-Guayana und Martinique
    • Guadeloupe und La Réunion
    • Saint-Martin
    • Madeira
    • Die Azoren
    • Die Kanarischen Inseln

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass EC 261 nur Flüge innerhalb Europas schützt. Aber ihre Abdeckung ist viel breiter—das bedeutet, dass Millionen von internationalen Reisenden potenziell Anspruch auf Entschädigung unter dieser Verordnung haben.

Wie EU- und serbische Flugverspätungsentschädigung berechnet wird

Bei der Beantragung von Entschädigung unter der EU-Verordnung EC 261 ist der Schlüsselmoment nicht die Abflugzeit des Fluges—sondern die tatsächliche Zeit, zu der Sie an Ihrem endgültigen Ziel ankommen.

Auch wenn Ihr Flug verspätet startet, kann die Fluggesellschaft möglicherweise Zeit in der Luft aufholen. Was genau zählt also als Ankunftszeit?

In einem Urteil von 2014 des Europäischen Gerichtshofs (Fall C-452/13) wurde der Begriff "Ankunftszeit" geklärt:

Es ist der Moment, in dem das Flugzeug sein endgültiges Ziel erreicht hat und mindestens eine seiner Türen geöffnet ist, wodurch Passagiere aussteigen können.

Das ist wichtig, weil die Verspätung offiziell daran gemessen wird, wie spät Sie das Flugzeug verlassen dürfen, nicht daran, wann die Räder die Landebahn berühren.

Der Unterschied zwischen Landezeit und Türöffnungszeit kann manchmal 15 Minuten oder mehr betragen—was über Ihre Berechtigung für Entschädigung entscheiden könnte. Deshalb ist Genauigkeit wichtig bei der Berechnung Ihrer Ankunftsverspätung für einen möglichen Entschädigungsanspruch.